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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03   

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https://dejure.org/2003,22988
OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03 (https://dejure.org/2003,22988)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.09.2003 - 2 L 195/03 (https://dejure.org/2003,22988)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. September 2003 - 2 L 195/03 (https://dejure.org/2003,22988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 124 II Nr. 1; ; VwGO § 124a IV 4; ; BauGB § 125 I; ; BauGB § 125 III Nr. 1; ; BauGB § 127 II Nr. 1; ; BauGB § 135 V; ; LSA-GO § 6 V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderung und Beurteilung einer Anlage als einheitliche Erschließungsanlage; Herstellung von Erschließungsanlagen; Aushangfrist als formelle Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntmachung

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - 2 A 119/01
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
    Maßgebend ist das durch die tatsächlichen Gegebenheiten wie Straßenführung, Straßenlänge, Straßenbreite und Straßenausstattung geprägte Erscheinungsbild (BVerwG, Urt. v. 07.06.1996 - BVerwG 8 C 30.94 -, DÖV 1997, 294).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
    Wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ist der die Festsetzungen des Bebauungsplans unterschreitende Ausbau (Minderausbau einer Teillänge von 130 m in gerader Linie bis zur Grenze des Baugebietes und Verzicht auf eine etwa 180 m lange Stichstraße in Richtung Süden) mit den Grundzügen der Planung vereinbar (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB 98), weil die Abweichung noch im Bereich dessen liegt, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (BVerwG, Urt. v. 09.03.1990 - BVerwG 8 C 76.88 -, BVerwGE 85, 66 [73]).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist vorliegend auch das für die Entstehung der sachlichen Beitragspflichten zu beachtende erschließungsrechtliche Planerfordernis im Sinne des § 125 Abs. 1 BauGB 98 (BVerwG, Urt. v. 18.01.1991 - BVerwG 8 C 14.89 -, BVerwGE 87, 288 [291]) gewahrt.
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
    Schließlich führt auch der Einwand des Klägers, die Beklagte habe es anders als bei ihm in anderen Beitragsfällen bei Ablösevereinbarungen belassen, nicht zur Zulassung der Berufung; denn selbst wenn dieser Einwand zutreffen würde, hat der Kläger wegen der Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im "Unrecht" (BVerwG, Urt. v. 26.02.1993 - BVerwG 8 C 20.92 -, BVerwGE 92, 152; VGH BW, Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 - OVG NW, Urt. v. 28.11.1997 - 3 A 1466/94 - [beide juris]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als ein lediglich allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" verlangt vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; Beschl. v. 09.03.1993 - BVerwG 3 B 105.92 -, Buchholz 310 [VwGO] § 133 [n. F.] Nr. 11).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als ein lediglich allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" verlangt vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; Beschl. v. 09.03.1993 - BVerwG 3 B 105.92 -, Buchholz 310 [VwGO] § 133 [n. F.] Nr. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 1934/91

    Erschließungsbeitrag: Anwendung des StrG BW § 5 Abs 6 S 1 auf Bebauungspläne und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
    Schließlich führt auch der Einwand des Klägers, die Beklagte habe es anders als bei ihm in anderen Beitragsfällen bei Ablösevereinbarungen belassen, nicht zur Zulassung der Berufung; denn selbst wenn dieser Einwand zutreffen würde, hat der Kläger wegen der Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im "Unrecht" (BVerwG, Urt. v. 26.02.1993 - BVerwG 8 C 20.92 -, BVerwGE 92, 152; VGH BW, Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 - OVG NW, Urt. v. 28.11.1997 - 3 A 1466/94 - [beide juris]).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95

    Erschließungsanlage; Herstellung abweichend vom Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
    Das Schweigen des Gesetzgebers muss dahin gedeutet werden, dass eine Mitwirkung der Gemeinde in Gestalt einer "Fertigstellungserklärung" im Falle einer Planabweichung im Sinne des § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB nicht gewollt war (so auch NdsOVG, Urt. v. 22.01.1997 - 9 L 4721/95 -, NdsRpfl. 1997, 121; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 7 RdNrn. 17, 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1997 - 3 A 1466/94

    Benutzbarkeit einer Wohnstraße; Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
    Schließlich führt auch der Einwand des Klägers, die Beklagte habe es anders als bei ihm in anderen Beitragsfällen bei Ablösevereinbarungen belassen, nicht zur Zulassung der Berufung; denn selbst wenn dieser Einwand zutreffen würde, hat der Kläger wegen der Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im "Unrecht" (BVerwG, Urt. v. 26.02.1993 - BVerwG 8 C 20.92 -, BVerwGE 92, 152; VGH BW, Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 - OVG NW, Urt. v. 28.11.1997 - 3 A 1466/94 - [beide juris]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 M 189/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
    Soweit die Antragsschrift den Feststellungen des Verwaltungsgerichts widerspricht, bei den Straßen "-1-", "-2-" und dem befestigten Teil des "-3-" handele es sich um eine einheitliche Erschließungsanlage, führt auch dieser Einwand nicht zur Zulassung der Berufung; denn maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Straßenzug als eine einzelne Erschließungsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, ist das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild und nicht eine etwa nur "auf dem Papier stehende" planerische Festsetzung (OVG LSA, Beschl. v. 21.05.2003 - 2 M 189/02 -).
  • OVG Saarland, 23.08.1985 - 2 R 71/85
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2003 - 2 M 487/02

    Erschließungsanlage und Abschnitt

    Maßgebend ist das durch die tatsächlichen Gegebenheiten wie Straßenführung, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägte Erscheinungsbild (vgl. Beschl. des Senats v. 10.09.2003 - 2 L 195/03 -).
  • VG Halle, 14.07.2023 - 3 A 205/20

    Dürrehilfe 2018 - Prosperitätsgrenze

    Soweit andere Betriebe in der Form einer GmbH oder Genossenschaft eine Förderung zu Unrecht erhalten haben sollten, kann sich der Kläger hierauf nicht mit Erfolg berufen, weil es wegen der Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im "Unrecht" gibt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. September 2003 - 2 L 195/03 - juris, Rdnr. 11, m.w.N. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 P 422/03

    Keine Aussetzung wegen unbilliger Härte bei fehlender Erfolgsaussicht

    Daran fehlt es; insoweit verweist der Senat zur Begründung auf seine heutige Entscheidung in dem Verfahren zur Hauptsache (2 L 195/03), mit dem der Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Berufung abgelehnt worden ist.
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